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24.03.2010
SGB II-Strukturreform - Betreuung Langzeitarbeitsloser

Jobcenter und Optionskommunen werden verfassungsrechtlich abgesichert!

„Das ist ein guter Tag für die Langzeitarbeitslosen und auch für die Kommunen“, erklärt die Wiesbadener SPD-Bundestagsabgeordnete Heidemarie Wieczorek-Zeul. Mit dem Kompromiss zur SGB II-Strukturreform sei der Schaden abgewendet, der durch die Blockadehaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im März 2009 und durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP gedroht habe.

Die SPD habe in den Verhandlungen zudem wichtige Dinge durchsetzen können. So werde die Sperre über 900 Mio. Euro für die Arbeitsmarktpolitik im laufenden Haushaltsjahr aufgehoben. „Es konnte ja auch nicht angehen, dass Schwarzgelb Steuergeschenke auf dem Rücken Langzeitarbeitsloser finanzieren wollte“, so Wieczorek-Zeul.

Zentral war es für die sozialdemokratischen Verhandlungsführer, einen verbindlichen Personalschlüssel im SGB II zu verankern. Dieser beträgt künftig für Arbeitssuchende bis 25 Jahren eins zu 75 und bei Arbeitssuchenden über 25 Jahren eins zu 150. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Unterstützung auf dem Weg zurück in Arbeit.

Wie bereits bisher in Wiesbaden und weiteren 68 Kommunen werden künftig in insgesamt bis zu 110 Gemeinden die Langzeitarbeitslosen kommunal betreut werden können. Wichtig für Wiesbaden: dieses sogenannte Optionsmodell bleibt nicht mehr Bestandteil einer Experimentierklausel, die zeitlich befristet ist, sondern wird künftig auf Dauer angelegt. Gleichzeitig soll die Steuerung von Optionskommunen und Jobcentern nach einem einheitlichen Verfahren erfolgen und damit Transparenz und Vergleichbarkeit hergestellt werden.

Wieczorek-Zeul: „Durch die ideologisch motivierte Blockade der Unionsfraktion war ohne Not ein Jahr verloren gegangen. Ich bin erleichtert, dass es uns gelungen ist, gerade noch rechtzeitig ein Organisationschaos abzuwenden und für die Menschen echte Verbesserungen zu erreichen.“

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